Der Lehrgang richtet sich an Seeleute mit spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Gefahrenabwehr gemäß §48 See-BV in Verbindung mit Regel VI/6 Absatz 4 und Abschnitt A-VI/6 Absatz 6 des STCW Cods in der jeweils gültigen Fassung.
Hierzu zählen gemäß ISPS-Code alle Besatzungsmitglieder, die Wache gehen oder Kontakt zu Fahrgästen, Passagieren oder Hafenarbeitern und Monteuren haben oder Bunker, Ersatzteile, Gepäck, Stores und Proviant oder Ladung übernehmen.
Der 1-tägige Lehrgang mit Prüfung ist fester Bestandteil des Sicherheitsgrundlehrgangs (nach STCW), kann aber auch als Einzelmodul gebucht werden für Personen, die entweder bereits über eine ausländische oder eine alte Sicherheitsgrundbefähigung (vor 2013) verfügen oder die keine Sicherheitsgrundausbildung benötigen z.B. “Privately Contracted Armed Security Personnel (PCASP)“.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Mit dieser Bescheinigung muss der eigentliche Befähigungsnachweis kostenpflichtig beim BSH beantragt werden. Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.